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Unterstützung bei Inkontinenz

Inkontinenzhilfen und Selbsthilfe

Harn- und/oder Stuhlinkontinenz betrifft viele Menschen, und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Unterstützung durch die Übernahme von Inkontinenzhilfen. Doch neben diesen Hilfsmitteln gibt es auch Maßnahmen, die Betroffene selbst ergreifen können, um ihre Situation zu verbessern. Wir zeigen Ihnen was sie selbst tun können und welche Kosten die GKV übernimmt.

Eine effektive Methode gegen Inkontinenz ist das Beckenbodentraining. Regelmäßige Übungen stärken die Muskulatur, die die Blase und den Darm unterstützt, und können so die Kontrolle verbessern. Diese Übungen können in speziellen Kursen erlernt oder mithilfe von Anleitungen zuhause durchgeführt werden. Neben Beckenbodentraining sind auch allgemeine körperliche Aktivität und eine gesunde Ernährung wichtige Faktoren, die die Blasenkontrolle unterstützen.

Eine gesunde Ernährung kann dabei helfen, die Blase zu entlasten und Verstopfungen vorzubeugen, die den Druck auf die Blase erhöhen können. Bestimmte Lebensmittel, wie ballaststoffreiche Kost, fördern eine regelmäßige Verdauung und helfen, den Darm gesund zu halten. Hydratation spielt ebenfalls eine Rolle: Ausreichend Wasser zu trinken hilft, die Blase zu spülen, während koffein- oder alkoholhaltige Getränke vermieden werden sollten, da sie die Blase reizen können.

Trotz aller Selbsthilfemaßnahmen sind oft Inkontinenzhilfen notwendig. Diese werden von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Es gibt verschiedene Arten von aufsaugenden Inkontinenzhilfen, wie Vorlagen, Schutzhosen und Inkontinenzunterhosen, die je nach Bedarf gewählt werden können. Diese Produkte sind mehrschichtig aufgebaut, um Feuchtigkeit und Gerüche effektiv zu binden und gleichzeitig die Haut zu schützen.

Die richtige Wahl der Inkontinenzhilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Größe und dem Gewicht der betroffenen Person, der täglichen Trinkmenge, dem Ausmaß der Inkontinenz, dem Geschlecht und eventuellen Hautproblemen. Ein Sanitätshaus oder eine Apotheke, die Vertragspartner der Krankenkasse sind, bieten dabei eine umfassende Beratung, Anpassung und Einweisung. Diese Fachhändler sind verpflichtet, das passende Produkt individuell auszuwählen und bei Bedarf auch zu Hause zu beraten.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Regelversorgung mit Inkontinenzhilfen. Dafür ist eine Zuzahlung von 10 Prozent des Erstattungsbetrags, jedoch maximal 10 Euro pro Monat, notwendig. Diese Zuzahlung entfällt bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Krankenkasse und den Vertragspartnern, wobei eine monatliche Pauschalvergütung zwischen 10 und 32 Euro gezahlt wird.

Falls spezielle, höherwertige Inkontinenzprodukte gewünscht werden, müssen die Betroffenen die Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und dem tatsächlichen Preis selbst tragen. Es ist ratsam, bei Problemen oder Unzufriedenheit mit den gelieferten Produkten direkt die Krankenkasse zu kontaktieren. Diese kann helfen, eine Lösung zu finden oder den Anbieter zu wechseln.

Bildquellen:

  • Inkontinenzhilfen und Selbsthilfe: Dt. Inkontinenz Gesellschaft, Dt. Ärzteblatt, Verbraucherzentrale Bayern, Freepik. Autor: Elke Swoboda-Ruf

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