Notare müssen Nachlassverzeichnisse eigenständig und umfassend prüfen

Oberlandesgericht Hamm stärkt Rechte von Pflichtteilsberechtigten

Das Oberlandesgericht Hamm stärkt mit einer neuen Entscheidung die Rechte von Pflichtteilsberechtigten: Notare müssen Nachlassverzeichnisse gründlich und eigenständig erstellen und dürfen sich nicht allein auf die Angaben der Erben verlassen. Das bedeutet, dass Notare selbst aktiv werden und Nachforschungen anstellen müssen, um den vollständigen Nachlass zu erfassen. Dazu gehört auch die Prüfung der Kontoauszüge der letzten zehn Jahre, um mögliche Schenkungen zu identifizieren, die den Pflichtteil beeinflussen könnten.

In einem konkreten Fall rügte das Gericht ein lückenhaftes Nachlassverzeichnis, das nicht alle relevanten Informationen enthielt, und verhängte ein Zwangsgeld gegen die Alleinerbin. Sie hatte ihre Verpflichtung zur Vorlage eines vollständigen Verzeichnisses nicht erfüllt, da ältere Kontobewegungen fehlten und auch wichtige Angaben zu Lebensversicherungen unklar blieben.

Das Gericht stellte klar, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis eine umfassendere und zuverlässigere Auskunft über den Nachlass bieten muss als ein privates Verzeichnis. Die Notare sind daher verpflichtet, unabhängig zu ermitteln und dürfen sich nicht darauf beschränken, die Angaben der Erben auf Plausibilität zu prüfen. Sie müssen aktiv alle verfügbaren Unterlagen einsehen und auch Informationen zu Schenkungen, die außerhalb der Zehnjahresfrist liegen, aufnehmen. Diese Entscheidung sichert Pflichtteilsberechtigten eine vollständige Übersicht über das Nachlassvermögen und erleichtert ihnen die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Bildquellen:

  • notar nachlassregister: freepik, rechtsportal Autor: Elke Swoboda-Ruf

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