Höherer Pflegekassen-Zuschuss ab 2025

Mehr Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Seit dem 1. Januar 2025 hat sich der Zuschuss der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhöht. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erhalten dadurch mehr finanzielle Unterstützung, um ihr Zuhause sicherer und komfortabler zu gestalten. Besonders Badezimmeranpassungen spielen dabei eine wichtige Rolle.

 

Mehr Geld für ein barrierearmes Zuhause

Bis Ende 2024 lag der maximale Zuschuss der Pflegekassen bei 4.000 Euro. Seit 2025 wurde der Betrag auf 4.180 Euro angehoben. Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme beantragt werden und dient dazu, bauliche Anpassungen vorzunehmen, die die häusliche Pflege erleichtern und mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Das Ziel dieser Förderung ist es, Pflegebedürftigen den Verbleib in ihrem gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Besonders im Badezimmer können solche Anpassungen entscheidend sein.

 

Warum ein barrierefreies Bad wichtig ist

Das Badezimmer ist einer der häufigsten Unfallorte im Haushalt. Der Ein- und Ausstieg in eine Badewanne birgt hohe Sturzgefahr. Eine häufig durchgeführte Maßnahme ist der Umbau der Badewanne zu einer ebenerdigen Dusche.

Ein barrierefreies Bad bietet viele Vorteile:

  • Vermeidung von Stolperfallen: Eine ebenerdige Dusche reduziert das Sturzrisiko.
  • Selbstständigere Nutzung: Das Bad kann einfacher und ohne Hilfe genutzt werden.
  • Mehr Komfort im Alltag: Die Nutzung des Badezimmers wird angenehmer.
  • Entlastung von Pflegepersonen: Angehörige und Pflegekräfte profitieren von besseren Bedingungen.

 

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

Zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die von der Pflegekasse gefördert werden, zählen unter anderem:

  • Umbau von Badewannen zu Duschen: Ein barrierefreies Bad erhöht Sicherheit und Komfort.
  • Anpassung des WCs: Erhöhung des WCs oder Anbringen von Haltegriffen.
  • Beseitigung von Barrieren: Entfernung von Türschwellen oder Verbreiterung von Türen.
  • Einbau von Treppenliften oder Rampen: Erleichterung des Wohnens auf mehreren Etagen.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  1. Pflegegrad: Der Pflegebedürftige muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen.
  2. Zweck der Maßnahme: Die Maßnahme muss eines der folgenden Ziele erfüllen:
    • Ermöglichung der häuslichen Pflege.
    • Erleichterung der Pflege und Entlastung der Pflegepersonen.
    • Förderung eines selbstständigeren Lebens.

 

Beantragung des Zuschusses

Der Antrag auf Zuschüsse wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Es ist wichtig, vor Beginn der Maßnahmen eine Zustimmung der Kasse einzuholen. Eine Beratung durch Fachleute kann helfen, die besten Maßnahmen für die individuellen Bedürfnisse zu finden.

Bildquellen:

  • badsanierung web kl: freepik, GKV Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit. Autor: Elke Swoboda-Ruf

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